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DAS WIEN AKTUELL 17 Wenn der Täter zur Nebenrolle wird und sich ein Darstellungs-Automatismus manifestiert Der Fall um den Kabarettisten Günther Paal alias „Gunkl“ ist erschütternd genug. Gegen den 64-Jährigen wurde Anklage erhoben. Ihm werden sexueller Missbrauch eines Kindes sowie der Besitz von mindestens 960 Bildern und 19 Videos mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vorgeworfen. Paal hat sich inzwischen in einem Video selbst zu den Vorwürfen geäußert. Die Anklage ist rechtskräftig, der Prozess soll am 22. Oktober stattfinden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie ein öffentlich-rechtlicher Sender über einen solchen Fall berichtet. Denn der ORF steht bei Paal in einer besonderen Situation. Der Kabarettist war über viele Jahre in zahlreichen ORF-Formaten präsent und gehörte zum festen Kulturbetrieb des Senders. Heute gibt es laut ORF keine aktuelle Zusammenarbeit mehr, auch frühere Produktionen sollen derzeit nicht ausgestrahlt werden. Umso genauer muss man hinschauen, wenn ausgerechnet im Ö1-Morgenjournal über den Fall berichtet wird. Kritiker störten sich insbesondere daran, dass Paal in einem Beitrag als „gefallener Liebling“ beschrieben wurde und sein eigenes Video breiten Raum erhielt. Der Vorwurf lautet, dass dadurch der Beschuldigte stärker ins Zentrum gerückt worden sei als die möglichen Opfer. Tatsächlich setzte der betreffende Ö1-Beitrag auch einen anderen Schwerpunkt. Eine Kinderschutzexpertin erklärte, dass Kinder sexuellen Missbrauch möglicherweise nicht immer als solchen einordnen könnten, sehr wohl aber spürten, dass etwas nicht stimme. Entscheidend sei, bei Anzeichen von Missbrauch rasch zu reagieren. Genau diese Einordnung macht deutlich, worum es in der Berichterstattung eigentlich gehen sollte. Und zwar um den Schutz von Kindern und die Folgen eines möglichen Missbrauchs. Der ORF hat den Fall inzwischen mehrfach aufgegriffen und dabei auch Fragen des Opferschutzes, der Täterarbeit und der Prävention thematisiert. Das zeigt, dass von einer einheitlichen Darstellung keine Rede sein kann. Trotzdem bleibt die grundsätzliche Frage bestehen, ob ein öffentlich-rechtlicher Sender bei einem prominenten ehemaligen Mitarbeiter besonders streng darauf achten muss, jede Form von Verharmlosung oder unbeabsichtigter Täterzentrierung zu vermeiden. Denn bei einem Fall dieser Dimension zählt vor allem die Perspektive der betroffenen Kinder. Das Mädchen befindet sich mittlerweile in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe, ebenso sein Bruder. Die Staatsanwaltschaft wirft Paal schwere Straftaten vor, über die nun ein Gericht entscheiden muss. Der ORF hat damit nicht nur eine journalistische, sondern auch eine besondere Verantwortung. Gerade wenn ein Beschuldigter über Jahrzehnte selbst Teil des eigenen Programms war, braucht es Distanz statt Nostalgie, Präzision statt Relativierung und vor allem einen klaren Blick auf jene, die am wenigsten Möglichkeiten haben, sich selbst Gehör zu verschaffen. Das ist die entscheidende Messlatte für die Berichterstattung über diesen Fall. H. K. ANZEIGE

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