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DAS WIEN AKTUELL 11 Neunter Freispruch für Heinz-Christian Strache und dennoch ist kein Ende der juristischen Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler in Sicht. Auch im sogenannten Lebensversicherungs-Prozess sprach das Wiener Landesgericht Strache und den Mitangeklagten frei. Nach kurzer Beratung kam der Schöffensenat zum Schluss, dass der Vorwurf der Untreue nicht nachgewiesen werden konnte. Der Richter hielt ausdrücklich fest, es sei nicht widerlegbar, dass Strache die Lebensversicherung als wirtschaftliche Absicherung verstanden habe. Ein Vorsatz, sich auf Kosten der Partei unrechtmäßig zu bereichern, sei nicht feststellbar. Damit steht bereits der neunte Freispruch für den Ex-Politiker zu Buche. Eine bemerkenswerte Bilanz, die unweigerlich Fragen aufwirft. Denn Staatsanwaltschaften sollen Anklagen nur dann erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Im Fall Strache scheint diese Einschätzung jedoch immer wieder nicht aufzugehen. Trotzdem wartet bereits das nächste Verfahren. Parteifreunde mit Erinnerungslücken Im Fall der Lebensversicherung drehte es sich um die Frage, ob Strache sich durch eine Änderung einer bestehenden Versicherung unrechtmäßig selbst als Begünstigten einsetzen ließ. Die Verteidigung argumentierte, dass die Polizze von Anfang an der finanziellen Absicherung des damaligen Parteichefs und seiner Familie dienen sollte, insbesondere angesichts der besonderen Risiken, denen er als Spitzenpolitiker ausgesetzt war. Das Gericht folgte letztlich dieser Sicht nicht vollständig, sah aber jedenfalls keinen strafrechtlich relevanten Nachweis einer Untreuehandlung und sprach Strache frei. Während des Prozesses schilderte der ehemalige Vizekanzler erneut die massiven Bedrohungen, denen er während seiner politischen Laufbahn ausgesetzt gewesen sei. Er erinnerte an konkrete Morddrohungen und erklärte, die Versicherung habe seiner Familie im Ernstfall Sicherheit geben sollen. Zugleich zeigte er sich enttäuscht darüber, dass sich zahlreiche frühere Parteifreunde heute an damalige Beschlüsse oder Gespräche nicht mehr erinnern wollten. Rückblickend räumte Strache ein, seinen langjährigen Weggefährten zu sehr vertraut und dabei wohl zu blauäugig gehandelt zu haben. Unabhängig davon, wie man Heinz-Christian Strache politisch beurteilt, drängt sich inzwischen eine grundsätzliche Frage auf. Wie viele Prozesse muss ein Mensch noch über sich ergehen lassen, wenn am Ende immer wieder Freisprüche stehen? Jeder Prozess bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Ermittlungen, Gerichtsverhandlungen und Berufungsverfahren werden aus Steuergeld finanziert. Wenn sich Vorwürfe wiederholt als nicht haltbar erweisen, darf durchaus darüber diskutiert werden, ob diese Mittel an anderer Stelle nicht sinnvoller eingesetzt wären. Die Ibiza-Affäre hat Straches politische Karriere beendet. Sein öffentlicher Absturz war beispiellos. Seit Jahren steht er unter enormem medialem und persönlichem Druck. Selbst wer seine politischen Positionen ablehnt, wird kaum bestreiten können, dass ein Mensch nach jahrelangen Verfahren und immer neuen Anklagen irgendwann auch Anspruch auf einen Schlussstrich hat, insbesondere dann, wenn Gerichte ihn wiederholt freisprechen. Vorgangsweise hinterfragen Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch möglichst viele Anklagen, sondern durch faire Verfahren und die konsequente Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Freisprüche sind keine Nebensache. Sie bedeuten, dass ein strafrechtlicher Vorwurf nicht bewiesen werden konnte. Wenn sich dieses Ergebnis inzwischen zum neunten Mal wiederholt, sollte dies Anlass sein, nicht nur über den Angeklagten, sondern auch über die bisherige Vorgangsweise der Strafverfolgung nachzudenken. Mit dem jüngsten Urteil hat HeinzChristian Strache erneut einen Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Ob das letzte anstehende Verfahren daran etwas ändern wird, ist eher unwahrscheinlich. Der neunte Freispruch setzt jedenfalls ein deutliches Zeichen und nährt die Hoffnung seiner Unterstützer, dass die jahrelange Serie an Prozessen gegen den ehemaligen Spitzenpolitiker endlich ihrem Ende entgegengeht. H. K. Wieder Freispruch für Strache – Niederlage für Staatsanwaltschaft Doch die Staatsanwaltschaft ficht nach neuen Fehlschlägen auch diesen Freispruch gegen Ex-FPÖ-Parteiobmann an Causa Lebensversicherung an. © DAS WIEN

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