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DAS 20 WIEN AKTUELL Familienzusammenführungs-Stopp ist derzeit faktisch bedeutungslos Da eine entsprechende Verordnung ausgelaufen ist, herrscht darüber Uneinigkeit zwischen Bund & Ländern sowie über weitere Folgeschritte. www.das-wien.at Mit dem Auslaufen des von der Bundesregierung verhängten Stopps der Familienzusammenführung befindet sich Österreich derzeit in einer rechtlichen Übergangsphase. Eine neue Regelung existiert noch nicht, weil die notwendige Zustimmung aller Landeshauptleute zur Verlagerung des Familiennachzugs in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz noch aussteht. Bereits seit Mitte Juni ist die bisherige Notverordnung faktisch bedeutungslos, nachdem die rechtliche Grundlage für Anträge auf Familienzusammenführung aus dem Asylgesetz gestrichen wurde. Neue Verfahren können derzeit nicht eingeleitet werden, bestehende Anträge bleiben bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ausgesetzt. Künftig soll der Familiennachzug über die Niederlassungsverordnung geregelt werden, die bereits heute die jährlichen Quoten für Drittstaatsangehörige festlegt. FPÖ-Landesforderungen Gerade diese Quotenregelung sorgt für intensive Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Seit die FPÖ in mehreren Landesregierungen maßgeblich Verantwortung trägt, wird deutlich stärker auf eine konsequente Begrenzung der Zuwanderung gedrängt. Bereits im Vorjahr hatten Niederösterreich und die Steiermark niedrigere Kontingente durchgesetzt, Niederösterreich forderte sogar eine Quote von null. Bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in Graz traten die freiheitlichen Landesräte Hannes Amesbauer, Wolfgang Fürweger und Martin Antauer mit einer gemeinsamen Linie auf. Sie forderten mehr Kontrolle, klare Zuständigkeiten und eine faire Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Neue Aufgaben dürften nicht einfach auf Länder und Gemeinden übertragen werden, ohne Finanzierung und praktische Umsetzung sicherzustellen. Länder sind uneins Ein Schwerpunkt war die Forderung, ukrainische Vertriebene künftig im europäischen EntryExit-System zu erfassen. Damit soll überprüft werden können, ob Bezieher von Grundversorgungsleistungen tatsächlich in Österreich aufhältig sind. Das wäre ein wichtiger Schritt gegen Missbrauch von Sozialleistungen. Wien, Burgenland und Tirol lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Ebenso in Diskussion, ob die Erstversorgung neu ankommender Vertriebener bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus beim Bund bleiben soll. Auch beim Umgang mit gewalttätigen Fremden in der Grundversorgung fordern die Länder rasche Lösungen. Wer Gewalt ausübe, habe in Betreuungseinrichtungen keinen Platz. Divergentes Wien Kritik gibt es außerdem am neuen Obsorge-Gesetz für unbegleitete minderjährige Fremde. Damit überträgt der Bund zusätzliche Aufgaben und Kosten auf die Länder, ohne für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Auch die Forderung, Asylwerbern ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit den Zugang zu Lehrstellen zu verwehren, fand keine Mehrheit. Während auf Bundesebene der Familiennachzug deutlich reduziert wurde, entwickelt sich Wien in die entgegengesetzte Richtung. Die Zahl der Staatsbürgerschaftsanträge ist innerhalb eines Jahres um fast 60 Prozent gestiegen. Vertrauen-Schaffendes Asylsystem Viele fordern ein Ende der PullFaktoren wie Mindestsicherung und Gemeindewohnungen für Nicht-Österreicher, ein dauerhaft restriktiver Familiennachzug, konsequente Abschiebungen sowie eine Staatsbürgerschaftspolitik, die den österreichischen Pass wieder als Abschluss einer gelungenen Integration versteht. Die sinkenden Asylzahlen und der nahezu zum Erliegen gekommene Familiennachzug zeigen, dass eine konsequente Migrationspolitik funktioniert. Nun müsse dieser Weg konsequent fortgesetzt werden. Unterstützung dürfe kein Automatismus sein, sondern müsse an klare Regeln, überprüfbare Voraussetzungen und eine verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel gebunden sein. Nur so könne das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und das Asylsystem dauerhaft wiederhergestellt werden. KI generiert

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