Das Wien - E-Book

DAS WIEN AKTUELL 17 Kaum ein ehemaliger österreichischer Spitzenpolitiker stand in den vergangenen Jahren derart im Fokus von Ermittlungen, medialer Berichterstattung, medialer Vorverurteilungen und öffentlicher Debatten wie der frühere erfolgreiche FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der manchen politischen Gegnern immer schon ein Dorn im Auge war. Seit der Veröffentlichung des im Juli 2017 heimlich aufgenommenen Ibiza-Videos – entstanden im Rahmen einer gezielten Urlaubsfalle und veröffentlicht am 19. Mai 2019 – folgten zahlreiche anonyme Anzeigen, Hausdurchsuchungen, Handyabnahmen, öffentliche Anpatzungen, Ermittlungsverfahren, Einstellungen, Anklagen, Gerichtsverhandlungen, Freisprüche und unzählige Schlagzeilen. Für viele entstand der Eindruck, die juristische Aufarbeitung sei zu einem Dauerzustand geworden, obwohl das Ibiza-Ermittlungsverfahren relativ rasch gegen Strache eingestellt worden ist. Er hatte sich also auf Ibiza nachweislich nichts strafrechtliches zuschulden kommen lassen. Was nicht sein darf, darf aber offensichtlich nicht sein. Also begann die Verfolgung durch die WKStA und StA Wien erst so richtig. Man könnte auch den Eindruck einer gezielten Hexenjagd auf Strache, angesichts von über 17 Ermittlungsverfahren seit 2019, gewinnen. In einem Rechtsstaat gilt jedoch ein einfacher Grundsatz: Nicht der Vorwurf entscheidet, sondern das rechtskräftige Ergebnis eines Verfahrens. Ermittlungen dienen der Klärung eines Verdachts, sie sind kein Schuldspruch. Und auch eine Anklage bedeutet noch lange keine Schuld und Verurteilung. Nach dem derzeit bekannten Stand wurden zwölf Ermittlungsverfahren eingestellt bzw. nach über 6 Jahren beendet, drei Gerichtsverfahren endeten mit Freisprüchen. Gleichzeitig sind noch weitere zwei Verfahren anhängig, die entweder mangels Substrat einzustellen sind oder über die ausschließlich unabhängige Gerichte zu entscheiden haben. Gerade deshalb verbieten sich sowohl Vorverurteilungen als auch vorschnelle Schlussfolgerungen. Dennoch wirft dieser Fall einige Fragen auf, die weit über die Person Strache hinausreichen. Wie ausgewogen berichten Medien über laufende Verfahren? Welchen Eindruck hinterlässt eine jahrelange Berichterstattung, wenn sich einzelne Vorwürfe später nicht bestätigen? Wo verläuft die Grenze zwischen konsequenter Strafverfolgung und einem Ermittlungsaufwand, der irgendwann unverhältnismäßig erscheint? Gibt es möglicherweise auch eine politische Motivation bei der Verfolgung bzw. bei über 17 begonnenen Ermittlungsverfahren? Gibt es hier noch eine Verhältnismäßigkeit und nachvollziehbare Begründungen? Und wie geht ein Rechtsstaat mit den persönlichen, beruflichen und finanziellen Folgen um, die langjährige Ermittlungen für Menschen mit sich bringen können, die letztlich nicht verurteilt werden, unschuldig sind und laufend freigesprochen werden? Für die Betroffenen, unabhängig von ihrer politischen Gesinnung, bedeuten jahrelange Ermittlungen oft enorme Belastungen. Psychischer Druck, Rufschädigung, wirtschaftliche Einbußen und Auswirkungen auf Familie und soziales Umfeld lassen sich selbst durch Einstellungen oder Freisprüche häufig nicht mehr vollständig oder gar nicht mehr rückgängig machen. Gleichzeitig ist auch die andere Seite zu sehen: Staatsanwaltschaften haben den gesetzlichen Auftrag, begründete – nicht konstruierte – Verdachtsmomente sorgfältig und unabhängig zu prüfen. Gerade bei Personen des öffentlichen Lebens besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, mögliche strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuklären oder im Sinne des Objektivitätsgebots die Unschuld festzustellen und Verfahren einzustellen, statt mit Krampf weiter anzuklagen oder gegen gerichtliche Freisprüche zu berufen und dem Staat, den Steuerzahlern und den Betroffenen, weitere hohe Kosten aufzubürden. Die Herausforderung besteht jedoch darin, dies mit Augenmaß, Objektivität und unter strikter Wahrung der Unschuldsvermutung zu tun. Wenn sich Verfahren über mehr als sieben Jahre (dieser lange Zeitraum ist keinem Beschuldigten zuzumuten; hier müsste nach 3 Jahren Ermittlungen entweder angeklagt oder eingestellt werden) erstrecken und eine Vielzahl von Ermittlungen letztlich ohne Schuldspruch endet, drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob hier nicht irgendwann das sprichwörtliche „Hornberger Schießen“ stattgefunden hat. Noch dazu, wo im Rahmen eines früheren Gerichtsverfahrens gegen Strache das Landesgericht feststellte, dass die WKStA im Rahmen einer Anklage gegen Strache – welche mit einem rechtskräftigen Freispruch endete – nur einseitige Chats verwendete und die im Kontext entlastenden Chats bewusst unterschlagen hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Auffällig ist auch ein bekanntes mediales Muster: Große Schlagzeilen entstehen meist zu Beginn eines Verfahrens. Über Jahre wird dann ausführlich berichtet. Einstellungen oder Freisprüche finden dagegen oft deutlich weniger Beachtung. So bleibt beim Publikum häufig der Verdacht länger im Gedächtnis als das rechtskräftige Ergebnis einer Einstellung oder eines Freispruchs. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Verfahren unabhängig geführt und Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage von Beweisen oder fehlenden Beweisen, sowie geltendem Recht getroffen werden. Er lebt aber ebenso davon, gerichtliche Entscheidungen zu respektieren – unabhängig davon, ob sie den eigenen Erwartungen entsprechen. Der Fall Strache erinnert daher an zentrale rechtsstaatliche Grundprinzipien: die Unschuldsvermutung, die Unabhängigkeit der Gerichte und die klare Trennung zwischen Verdacht, Anklage und Urteil. Diese Grundsätze gelten nicht nur für prominente Politiker, sondern für jeden einzelnen – nämlich alle – Bürger im Sinne des Gleicheitsgrundsatzes. Bei glamourösen Fällen gewinnt man jedoch manchmal den Eindruck, der von der WKStA oder StA Wien verfolgte Prominente, wird als JagdTrophäe betrachtet. Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Lehre der vergangenen sieben Jahre: Ein funktionierender Rechtsstaat muss Straftaten konsequent verfolgen und Verdachtsmomente sorgfältig prüfen. Er muss aber ebenso die Rechte jener schützen, gegen die ermittelt wird. Zwischen öffentlichem Interesse, medialer Aufmerksamkeit und juristischer Wahrheit liegt oft ein langer Weg. Nach mehr als sieben Jahren, zwölf eingestellten bzw. beendeten Ermittlungsverfahren und drei Freisprüchen nach Anklagen stellt sich jedenfalls die Frage, ob nicht irgendwann auch Schluss sein muss. Verfahren dürfen in einem Rechtsstaat keine Endlosschleifen werden. Die finanziellen, beruflichen und psychischen Belastungen für den Betroffenen und seine Familie waren und sind enorm. Sollte sich diese Serie an Verfahren trotz der bisherigen Ergebnisse unvermindert nach 7 Jahren fortsetzen, wird es nachvollziehbar sein, wenn manche und immer mehr Bürger den Eindruck eines übersteigerten oder gar politisch motivierten Verfolgungseifers einzelner staatsanwaltschaftlicher Behörden gewinnen. Ein solcher Eindruck – ob berechtigt oder nicht – schadet letztlich dem Vertrauen in die Justiz. Gerade deshalb wäre es im Interesse aller, dass am Ende nicht Schlagzeilen, sondern rasche Ermittlungen, Einstellungen oder rechtskräftige Urteile den Maßstab bilden. BassenaTratsch

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