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DAS WIEN AKTUELL 23 Vorsicht, der Angeklagte kann reden und verteidigt sich vor falschen Vorwürfen Na servas. In Wien glaubst oft, du hast schon alles gehört. Aber dann kommt wieder so ein Satz daher und selbst bei der Bassena wird’s plötzlich still. Da soll sich also ein Staatsanwalt vor den Schöffen hinstellen und sie vor Heinz-Christian Strache „vorbereiten“. Nicht auf Akten. Nicht auf Beweise. Nicht auf Widersprüche. Sondern auf seine Persönlichkeit. Sein Charisma. Man müsse darauf vorbereitet sein, dass Strache „eloquent und charismatisch“ sei. Dass er „auf alles, was man ihn fragt, eine Antwort haben wird“. Dass er „um keine Ausrede verlegen sein wird“. Und aufgrund seines politischen Hintergrunds sei er eben darin „geschult“, Menschen für seinen Standpunkt einzunehmen. Bitte was? Seit wann ist es in einem Rechtsstaat verdächtig, eloquent zu sein? Seit wann muss ein Gericht davor gewarnt werden, dass ein Angeklagter auf Fragen antworten kann? Seit wann ist Charisma ein Belastungszeuge? Und seit wann gilt Verteidigungsfähigkeit plötzlich als Verdachtsmoment? In einem Strafverfahren sollten Fakten zählen. Akteninhalte. Dokumente. Zeugenaussagen. Glaubwürdigkeit. Beweise. Oder im Falle von offensichtlichen parteipolitisch motivierten Intrigen im Zweifel für den Angeklagten. Aber sicher keine Vorwarnung davor, dass jemand überzeugend sprechen könnte. Denn wenn ein Staatsanwalt Schöffen nicht auf Beweislagen vorbereitet, sondern auf die Wirkung einer Person, dann entsteht ein sehr schaler Beigeschmack. Der Eindruck: Hier soll nicht nur geprüft werden, was jemand sagt, sondern vorsorglich gleich, wie das Gesagte aufgenommen werden soll. Oder anders formuliert: „Passt auf – er könnte glaubwürdig wirken.“ Und genau dort beginnt das Problem. Denn Glaubwürdigkeit ist im Gerichtssaal nichts Verbotenes. Sie ist Teil jeder Aussage. Jeder Zeuge wird nach Glaubwürdigkeit beurteilt. Jeder Angeklagte ebenso. Wer Fragen beantworten kann, widerspruchsfrei argumentiert und Vorwürfe entkräftet, erfüllt keinen Straftatbestand, sondern macht von seinem elementaren Recht Gebrauch. Man stelle sich vor, bei einem anderen Angeklagten würde ein Staatsanwalt sagen: „Achtung, der tritt sympathisch auf. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen.“ Was wäre dann los? Empörung. Zu Recht. Weil ein Gericht nicht gegen Persönlichkeit immunisiert werden soll, sondern unabhängig urteilen muss. Und genau deshalb sorgt diese Wortmeldung für so viel Kopfschütteln. Sie reiht sich nämlich ein in ein Gesamtbild, das viele Bürger längst kritisch sehen. Über sieben Jahre Ermittlungen. Zwölf gewonnene Verfahren. Zwei rechtskräftige Freisprüche für Strache. Und dennoch immer neue Anläufe und Versuche, ihn anzupatzen. Immer neue Schlagzeilen. Immer neue Konstruktionen. In der Causa Lebensversicherung geht es um eine bereits 2007 beschlossene Absicherung, die innerhalb der Partei beschlossen, angelegt wurde, verfassungsrechtlich legitim ist und jahrelang bis zu seinem FPÖ-Ausschluss nie beanstandet wurde. Nie. Erst viele Jahre später soll plötzlich alles anders gewesen sein. Erinnerungen ändern sich. Aussagen ändern sich. Zuständigkeiten verschwimmen. Und Unterlagen, die Klarheit bringen könnten, fehlen oder sind nach dem Rücktritt von Strache von seinen Nachfolgern verschwunden lassen worden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und parallel dazu warnt man Schöffen vor der Eloquenz des Angeklagten. Da darf man schon fragen: Geht es noch um objektive Wahrheitsfindung? Oder längst darum, einen Angeklagten nicht nur juristisch zu bekämpfen, sondern auch menschlich vorab zu rahmen? Der Rechtsstaat lebt davon, dass Gerichte unvoreingenommen urteilen. Nicht davon, dass man vorsorglich erklärt bekommt, warum jemand überzeugend wirken könnte. An der Wiener Bassena sagt man dazu nur: Wenn einer reden kann, dann soll man ihm zuhören. Und wenn einer unschuldig ist, dann muss ihn auch Charisma nicht retten, sondern die Wahrheit. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle jener Personen innerhalb der FPÖ Wien, die heute plötzlich von Erinnerungslücken geplagt werden. Denn die gegenständliche Lebensversicherung wurde nicht heimlich abgeschlossen, nicht verdeckt organisiert und nicht an irgendwelchen Parteigremien vorbei eingerichtet. Sie wurde nach damaligen Angaben sowohl für den Obmannvorgänger als auch seinem Nachfolger innerhalb der Partei im zuständigen Gremium beschlossen, dokumentiert und über Jahre hinweg nie beanstandet. Weder von Funktionären noch von Gremien. Niemand erhob Einspruch. Niemand sprach von einem Problem. Heute hingegen will sich ausgerechnet niemand mehr daran erinnern können. Noch erstaunlicher ist, dass ausgerechnet jene Unterlagen, Protokolle und Dokumentationen, die Klarheit schaffen könnten, nach dem Ausscheiden Straches aus der Partei plötzlich nicht mehr auffindbar sind oder angeblich nicht mehr existieren sollen. Beschlüsse, die einst bekannt gewesen sein sollen, sind auf einmal verschwunden. Zuständigkeiten lösen sich in Luft auf. Erinnerungen werden selektiv. Das wirft zwangsläufig Fragen auf. Nicht juristische, sondern politische. Denn wenn Unterlagen fehlen, Beschlüsse bestritten werden und ehemalige Weggefährten plötzlich jede Verantwortung von sich weisen, dann entsteht der Eindruck, dass hier nicht nur die Aufarbeitung der Vergangenheit betrieben wird, sondern auch die Umschreibung derselben. Ein Schelm, wer dabei an parteiinterne Abrechnungen denkt. Und genau deshalb wäre es vielleicht angebracht, nicht nur die Aussagen des Angeklagten kritisch zu prüfen, sondern auch jene der ehemaligen Parteifreunde, die heute offenbar nicht mehr wissen wollen, was sie gestern noch selbst beschlossen haben und sich selbst als Partei mittels einer Einmalzahlung eine Lebensversicherung für den Rentenfall (seit wann kassiert eine Partei eine Rente?) im Jahr 2021 ausbezahlt haben und man den ehemaligen Obmann bewusst über gelassen hat. Wiener (Gerichts-)Bassena Tratsch aus aktuellem Anlass ... BassenaTratsch www.das-wien.at

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