DAS WIEN AKTUELL 21 Der Rückschluss der APA aus einem Entwurf, der ihr aktuell vorliegt, ist, dass die Ärzte „tatsächlich viel Macht beim Abschluss von Gesamtverträgen oder beim Stellenplan einbüßen werden“. Doch Gesundheitsminister Johannes Rauch setzt auch weitere Reformschritte in Bezug auf Arzneimittelverschreibungen, die Telemedizin und die Gesundheitsakte ELGA. Der Reformplan fußt auf dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“. Und das soll auch so in der Gesundheitsversorgung gesetzlich festgeschrieben werden. Zudem soll der ambulante Bereich durch einen raschen, flächendeckenden Ausbau von Primärversorgungseinheiten (PVE) sowie durch die Entwicklung ambulanter Fachversorgungsstrukturen gestärkt werden. Diese Planungsvorgaben reichen bis auf die Bezirksebene laut dem Entwurf. Und: Es kommt zu Erleichterungen für die Zulassung selbstständiger Ambulatorien, zum Beispiel, wenn mindestens drei Ärztestellen in einer Region zweimal erfolglos ausgeschrieben werden. Ärztekammern dürfen dann dazu nur mehr „Stellungnahmen abgeben“ – künftig also nicht mehr mitbestimmen! Langwierige Verfahren bei Gruppenpraxen gehören der Vergangenheit an. Gesamtverträge, die das Verhältnis zwischen freiberuflich tätigen Ärzten und den Krankenversicherungen regeln, werden weiter zwischen den Trägern und der Ärtzekammer abgeschlossen. Jedoch: Kommt kein Gesamtvertrag zustande, können künftig „auch Einzelverträge mit den Ärzten abgeschlossen werden“ – ohne die Ärztekammer! Neu ist auch, dass Ärzte nur mehr den Wirkstoff vorschreiben sollen. Über das Arzneimittel entscheiden dann Apotheker nach dem Ökonomieprinzip. Wahlärzte werden mit 2026 zur ELGA-Nutzung und zur E-Card-Nutzung verpflichtet. Der Staat Österreich zeigt sich spentabel, wenn (seine) Polizisten bei der Migrationsbekämpfung im Ausland mitwirken. Vier Fünftel dieser Ausgaben fallen bei Einsätzen in Ungarn an. Im Ungarn von Viktor Orban, wo die lokalen Behörden diese Unterstützung offenbar brauchen. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums an die NeosAbgeordnete Stephanie Krisper hervor. Abseits, jedoch von den Millionen, die die Staatskasse stemmen muss, steht damit auch der Verdacht im Raum, dass nach Krispers Einschätzung unsere Polizisten dabei „gegen die Menschenrechte verstoßen im Rahmen von illegalen Pushbacks“. Letztere sind nicht nur laut Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch laut geltendem EU-Recht, unzulässig. Das Innenministerium, mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), dementiert. Schon zuvor forcierte Karner eine enge Zusammenarbeit mit Griechenland bei Migration und EU-Außengrenzschutz. Die weltweite Galionsfigur der Fridays-for-Future-Bewegung Greta Thunberg hat sich vor Kurzem bei der Klimademonstration in Amsterdam klar im NahostKonflikt „lautstark“ auf die Seite der Palästinenser geschlagen. Mit einem schwarz-weißen Palästinertuch um ihren Hals schrie sie ihrem Publikum zu, „doch jene Stimmen zu hören, die unterdrückt sind“. Als Draufgabe skandierte die 20-jährige Schwedin: „Keine Klimagerechtigkeit auf besetztem Land“. FFF-Österreich distanziert sich danach von Thunberg. Ihr Sprecher, Daniel Shams, betonte, dass man sich als Klimabewegung nicht anmaßen sollte, sich ins Zentrum jedes globalen Konflikts stellen zu müssen. „Es sei eine Stärke von Fridays for Future eine Bewegung zu sein, die sich friedlich für Klimaschutz einsetze und gegen Antisemitismus.“ Rauch entmachtet jetzt die Ärztekammer 100 „Pilotschulen“ zu KI in Österreich im Visier Ausländische PolizeiEinsätze kosten 10 Mio. „Fridays For Future“- Austria gegen Thunberg Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden in Österreich 100 Schulen ausgewählt, die im Fach „Künstliche Intelligenz“ (KI) unterrichtet werden. Dieses Pilotprojekt kündigten Bildungsminister Martin Polaschek und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (auch ÖVP) vor Kurzem unisono an. Bislang ist es quasi in den Schulen verboten, dass bekannte KI-Programme wie „ChatGPT“ auszugsweise, zum Einsatz kommen. Schlicht weil damit Leistungen vorgetäuscht werden. Aber Ausnahmen gibt es schon jetzt, freilich besteht für diese eine Kennzeichnungspflicht. Für die Projektumsetzung erhalten diese Schulen ein eigenes KI-Budget, um auszugsweise zusätzliche „Lernsoftware“ anzuschaffen. Letztere kann aber auch getestet werden, zum Beispiel unter UNI-Assistenz. © Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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